Allgemeine Geschäftsbedingungen


Download     Drucken


1. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstandenen Schaden sofort anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen.

2. Bei nicht vorhersehbaren Schäden/Leistungsstörungen (z. B. Wasserrohrbruch etc.) ist der Mieter verpflichtet bei diesen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und den Vermieter sofort zu informieren.

3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Einrichtungen wie z. B. Spielplätze, Pool, Küche, Hauseinrichtung etc. auf eigene Gefahr und Risiko benutzt werden. Kinder müssen auf die Gefahren im und um das Haus herum von den Erziehungsberechtigten hingewiesen und überwacht werden.

4. Nebenkosten wie Wasser, Gas und Strom sind im Preis enthalten. Bei Ausnahmen wird im Vertrag unter Nebenkosten extra darauf hingewiesen. Eventuell anfallende Heizkosten werden immer separat abgerechnet. Die Höhe der Heizkosten kann je nach Verbrauch und Objekt variieren.

5. Der Vermieter kann vom Mietvertrag zurücktreten a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn nicht vorhersehbare Gewalt oder Streik die Reise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen.

6. Bei Rücktritt im Falle a) verfällt der Reisepreis, b) vor Reisebeginn, so wird der eingezahlte Beitrag unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. b) nach Reisebeginn, so erhalten Sie den Reisepreis anteilig zurück.

7a. Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reisevermittler einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort oder an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reisevermittlers wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
7b. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem, dem Reisevermittler erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reisevermittler zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reisevermittler verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reisevermittler erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

8. Der Vertrag ist bindend und der festgelegte Reisepreis ist auch bei Nichterscheinen des Kunden komplett fällig. Bei Stornierung bis 40 Tage vor Anreise wird eine Pauschale von 100 Euro erhoben. Rücktritt
ab 40 Tage vor Reisebeginn 40 % des Mietpreises
bis 30 Tage vor Reisebeginn 60 % des Mietpreises
bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Mietpreises
vom 14. bis 5. Tag 85 % des Reisepreises
Bei einem späteren Rücktritt muss der gesamte Reisepreis bezahlt werden.

9. Die Wohnung darf nur nach vollständiger Bezahlung bezogen und mit der Anzahl der Personen belegt werden, wie im Reisevertrag aufgeführt sind.

10. Änderungen am Vertrag sind unwirksam außer sie werden von uns nochmals schriftlich bestätigt.

11. Tiere nur nach Rücksprache und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

12. Am Abreisetag muss das Mietobjekt vom Mieter gereinigt werden und grundgereinigt übergeben werden. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Kochzeile, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so daß das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann.

13. Das Ferienobjekt wird von uns im Auftrag des Vermieters vermittelt.

14. Mit der Bestätigung des Vertrags erhalten Sie die Anschrift des Feriendomizils.

15. Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen Vacation Villas Liguria ist München als Firmensitz.

16. Bei Klagen von Vacation Villas Liguria gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Vacation Villas Liguria vereinbart.

17. Der Reisevertrag kommt zustande,indem der Kunde die AGB's nach Erhalt des Vertrages im Kundenbereich bestätigt.

Vermittler:
Vacation Villas Liguria
Ossannastr. 7
D-80999 München
Tel. +49 (0)89 - 89 22 33 00
USt-IdNr: DE812 644 048
    Unsere Top 20
    Kundenzufriedenheit

    Bis zu 300 Sonnentage im Jahr. Das Wetter in Ligurien zeichnet sich ganzjährig durch ein mildes Klima bei geringen Niederschlägen aus. Die Blumenriviera ist die Region mit den meisten Sonnenstunden im Jahr.
    Sandstrände und gute Wasserqualität Wasserqualitaet
    Bandiera Blu
    insgesamt 17 blaue Flaggen
    in ganz Ligurien
    Zahlreiche Ausflügsmöglichkeiten vom grössten und schönsten Aquarium Europas bis zu den
    Vele d' Epoca
    Ausflugsmöglichkeiten in Ligurien
    Sprachkurse: verbinden Sie das Schöne mit dem Nützlichen
    >